Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Cloud- und "Software as a Service"-Produkte
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cloud- und "Software as a Service-Produkte" – im Folgenden: AGB – gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, und der KIVI.one, Feverstraße 52, 58285 Gevelsberg (im Folgenden: KIVI.one) im Zusammenhang mit der Nutzung der von der KIVI.one bereitgestellten Cloud- und SaaS-Lösungen.
1.2 Sie gelten auch für die zukünftigen Leistungen seitens KIVI.one.
1.3 Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diesen widerspricht KIVI.one hiermit. Sie gelten nur, wenn und soweit KIVI.one sich ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. Auch in der vorbehaltlosen Lieferung und/oder Erbringung der Leistung durch KIVI.one liegt kein Anerkenntnis der von den diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden AGB des Kunden.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1 Angebote der KIVI.one sind stets freibleibend. Geringfügige, technisch bedingte und für den Kunden zumutbare Abweichungen vom Angebot behält sich Kivi.one auch nach der Angebotsannahme durch den Kunden vor.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung seitens KIVI.one bei dem Kunden, spätestens mit der Bereitstellung der Leistung durch KIVI.one zustande, es sei denn, dies ist zwischen den Parteien ausdrücklich anders vereinbart.
3. Nutzungsrechte des Kunden
3.1 Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten über das Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
3.2 Der Kunde ist (es sei denn, dies ist zwischen den Parteien ausdrücklich anders vereinbart) nicht berechtigt, die Software zu anderen Zwecken oder in einem anderen Umfang, als in den vorliegenden AGB geregelt, zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, der KIVI.one auf Verlangen sämtliche Angaben zu machen, welche KIVI.one benötigt, um etwaige Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie die Art und den Umfang seiner gegen diesen Dritten aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Freistellung
4.1 Die von KIVI.one angebotenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden.
4.2 Der Kunde darf insbesondere keine gesetzlich verbotenen Handlungen in oder an dem System oder mit Hilfe des Zuganges zu dem System vornehmen oder vorbereiten.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten.
4.4 Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der von dem Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Er hat sie vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Passwort und Nutzername sind durch den Kunden vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen, nicht zu großen Abständen geändert werden.
4.6 Der Kunde stellt KIVI.one und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und/oder des Zuganges zur Cloud und/oder mit den damit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen.
4.7 Eventuell durch KIVI.one zu sichernden Daten des Kunden sind vor der Übermittlung durch ihn mit angemessenen Mitteln wie zum Beispiel Virenfiltern auf schädliche Komponenten zu überprüfen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die vereinbarten Entgelte sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben.
5.2 Dem Kunden steht als Zahlungsarten
- auf Rechnung und
- mittels Abbuchung (SEPA-Mandat)
zur Verfügung. Beide Zahlungsarten wickeln wir mittels FastBill (www.fastbill.com) ab. Dazu übermitteln wir die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an FastBill (Name und Anschrift, Kontodaten, Vertragsdaten). Dort werden diese nur zum Zwecke der Abrechnung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Sachmängel berechtigt.
6.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
6.3 KIVI.one stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
7. Datenschutz
7.1 Die Software sendet regelmäßig Informationen an KIVI.one, wie viele Nutzer die Software nutzen. (ggf.: welche weiterenn Informationen werden gesendet). Der Kunde ist mit dieser Informationssendung an KIVI.one und deren Sicherung (auch zu Beweiszwecken, sollte die Software vertragswidrig genutzt werden) einverstanden.
7.2 Näheres zum Datenschutz unter: http://www.kivi.one/legal.php
7.3 Ergänzend gelten – für die Bezahlung – die Datenschutzhinweise von FastBill: https://www.fastbill.com/datenschutz
8. Änderungen dieser AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise
8.1 KIVI.one ist zur jederzeitigen Änderung dieser AGB berechtigt. Beabsichtigt KIVI.one eine solche Änderung, so teilt KIVI.one die beabsichtigte Änderung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in textform mit. Dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. KIVI.one wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung auch noch einmal ausdrücklich hinweisen
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Dienste technisch nicht zu realisieren ist. KIVI.one bemüht sich jedoch, die Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht durch KIVI.one zu beeinflussen sind (zum Beispiel Stromausfälle, Hackerangriffe, Ausfälle der öffentlichen Kommunikationsnetze etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen.
9.2 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
9.3 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch KIVI.one oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten/ Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungsgehilfen der KIVI.one.
9.4 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
9.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
9.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Kunde erhält mit der abgeschlossenen Anmeldung einen kostenfreien Testzugang für einen Zeitraum von 30 Tagen. Dieser endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. KIVI.one weist den Kunden ca. 5 Kalendertage vor dem Ende des kostenlosen Zuganges hierauf noch einmal per E-Mail hin und bietet dem Kunden mit dieser E-Mail auch noch einmal die Möglichkeit zur Buchung eines kostenpflichtigen Zuganges an. Der kostenpflichtige Zugang hat eine (Mindest-) Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 5 Kalendertagen per Brief oder E-Mail gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Eingang bei KIVI.one.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung durch KIVI.one liegt insbesondere (aber nicht ausschließlich) vor, wenn
- wenn der Kunde sich mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils zweier aufeinanderfolgender Beträge in Rückstand befindet,
- wenn sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der die Summe für zwei Monatsbeträge übersteigt, in Rückstand befindet,
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder
- wenn der Kunde gegen Ziffer 4.2 oder Ziffer 4.5 verstößt.
11. Sonstiges, Schlussbestimmungen
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB oder den betroffenen Verträgen ist der Geschäftssitz der KIVI.one. Klagt KIVI.one, ist KIVI.one auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (insbesondere der Rom-I-Verordnung) und des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung oder Aufhebung dieser Klausel.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Stand: April 2016